Hintergrund-Information
Im Rahmen des vorgenannten Verfahrens zur Erweiterung des uranvererzten Steinbruchs Mackenheim
hat ein Privatkläger aus Mackenheim rechtzeitig Einwendungen vorgebracht und
fristgerecht Anfechtungsklage gegen die Erweiterungsgenehmigung erhoben.

Infolge des Rückzuges der Gemeinde Mörlenbach aus einer strategischen Partnerschaft mit dem Privatkläger
beabsichtigen die Treugeber auf dem von den Treuhändern eingerichteten Treuhandkonto Gelder zu sammeln,
um dem Privatkläger (als Stellvertreter der betroffenen Bevölkerung ) finanziell die Fortführung
des beim Verwaltungsgericht Darmstadt (VGDA), Az: - 8 E 877/05(2), anhängigen, derzeit ruhenden, Rechtsstreits
zu ermöglichen.

Ziele
Fakten in den Rechtsstreit einbringen!
Erweiterungsgenehmigung stoppen!

So gehts – kurz erklärt!
Auf dem Treuhandkonto werden Gelder gesammelt. Mit den Geldern wird der Privatkläger finanziell unterstützt.
Das Treuhandkonto wird durch zwei Treuhänder verwaltet. Es gibt für die eingezahlten Gelder keine Spendenquittung,
jedoch werden bei Erfolg im Rechtsstreit die dann rückfließenden Gelder anteilig an die Einzahler zurückgezahlt.

Treuhandkonto
Volksbank Weschnitztal eG, BLZ: 509 615 92, Kto.-Nr: 6430651

Ausführliche Informationen finden Sie in dem folgenden Flyer
„Treuhandkonto eröffnet“

Unterstützen Sie diese Aktion!
denn
Sie schützen damit Ihre Gesundheit.
Sie geben Ihrem Heimatort und seinen Bewohnern die Chance für eine lebenwerte Zukunft ohne Erschütterungen, Staub und Krach.
Sie erhalten den Wert ihrer Immobilien.

Danke für Ihr Engagement
... jeder Euro zählt